Anhang II TÜPrKostO1992GebVUmstV
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 3479 - 3482
1.1.1 Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für die Behälter mit einem Rauminhalt bis 400 Liter 53,69 EUR, über 400 Liter bis 2.000 Liter 72,60 EUR, über 2.000 Liter bis 5.000 Liter 96,63 EUR, über 5.000 Liter bis 10.000 Liter 115,04 EUR, über 10.000 Liter 115,04 EUR und zusätzlich je weitere und angefangene 10.000 Liter 10,74 EUR. 1.1.3.1 Bei Prüfungen vor Inbetriebnahme beträgt der Prüfungsfaktor für die Vorprüfung ohne die Prüfung des Standsicherheitsnachweises 1,58, für die Bauprüfung 1,15, für die Druckprüfung 0,92, für die Abnahmeprüfung 1,45, für die Prüfung der Aufstellung 0,55. Bei baugleichen Druckbehältern wird die Gebühr für die Vorprüfung nur einmal erhoben. 1.1.3.2 Bei wiederkehrenden Prüfungen und bei Prüfungen in besonderen Fällen beträgt der Prüfungsfaktor für die innere Prüfung 1,50, für die Druckprüfung 1,15, für die äußere Prüfung 0,95. 1.1.4 Höchstgebühr 1.1.4.1 Für die Prüfungen vor Inbetriebnahme beträgt die Höchstgebühr je Prüfung 562,42 EUR. 1.1.4.2 Für wiederkehrende innere Prüfungen und wiederkehrende Druckprüfungen beträgt die Höchstgebühr je Prüfung 760,29 EUR. 1.1.4.3 Für wiederkehrende äußere Prüfungen beträgt die Höchstgebühr je Prüfung 257,18 EUR. 1.2.1.1 bei Prüfungen vor Inbetriebnahme für die 2. Prüfung 85 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1, für die 3. bis 10. Prüfung 75 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1, für die 11. bis 20. Prüfung 50 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1, für die 21. und jede weitere Prüfung 25 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1; 1.2.1.2 bei wiederkehrenden Prüfungen für die 2. Prüfung 85 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1, für die 3. und jede weitere Prüfung 75 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1. Die Berechnung der Gebühr nach den Nummern 1.2.1.1 und 1.2.1.2 beginnt mit der Prüfung des größten Umfanges. Abweichend von Nummer 1.1.3.2 beträgt der Prüfungsfaktor für die innere Prüfung 1,0, für die wiederkehrende Druckprüfung 0,9. 2.2.1 Prüfung der Zeichnungsunterlagen bei Druckgaskartuschen, Einwegbehältern, Flaschen und Feuerlöschern 85,90 EUR, Fässern 125,78 EUR, Flaschenbündeln (Gestelle und Ausrüstung) und Treibgastanks 168,73 EUR, Fahrzeugbehältern und Containern (im Werksverkehr) - für alle Gase, ausgenommen flüssige tiefkalte Druckgase 289,39 EUR, - für flüssige tiefkalte Druckgase 374,78 EUR. Bei Behälterbaugruppen mit gleichem Durchmesser wird nur ein Behälter berechnet. 2.2.3 Berstversuch, Fallversuch und Lastwechselversuch Für die nachstehenden Prüfungen werden erhoben Berstversuch mit Wasser 23,52 EUR, Berstversuch mit Wasser/Luft 115,04 EUR, Fallversuch 17,90 EUR, Beurteilung der Ergebnisse eines Lastwechselversuchs 173,84 EUR. beträgt die Litergebühr bis 1.000 Liter je Liter 0,06 EUR, ab 1.001 Liter bis 5.000 Liter je Liter 0,03 EUR, ab 5.001 Liter je Liter 0,02 EUR. Die Mindestgebühr pro Prüftag und Sachverständigen beträgt 96,63 EUR zuzüglich 0,61 EUR je Behälter. 2.2.5.1 Flaschenbündel, Treibgastanks 49,60 EUR, 2.2.5.2 Fahrzeugbehälter und Container (Werksverkehr) für alle Druckgase 147,25 EUR. 3.1.2 Die Zuschläge für angeschlossene Füllstände betragen für den ersten Füllstand 160,55 EUR, für den zweiten Füllstand 80,27 EUR, für den dritten und jeden weiteren Füllstand 45,50 EUR.